WK Bildungsscheck WK Bildungsscheck

WK Bildungsscheck

Mit dem WK-Bildungsscheck fördert die Wirtschaftskammer NÖ das Engagement der Unternehmer/innen finanziell. WK-Bildungsschecks werden jährlich im Juni ausgestellt.

Wie komme ich zum WK-Bildungsscheck?

Der WK-Bildungsscheck wird an alle aktiven Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Niederösterreich per E-Mail versendet.
Alle Ein-Personen-Unternehmen erhalten einen 100 Euro WK-Bildungsscheck und Arbeitgeberbetriebe einen 300 Euro WK-Bildungsscheck.

Falls Sie keine E-Mail erhalten haben oder Ihren Code vergessen haben, können Sie den WK-Bildungsscheck (Code) jederzeit anfordern:
  • Online: Fordern Sie den WK-Bildungsscheck bequem mittels Online-Formular an.
  • Telefonisch: im WIFI-Kundenservice, Tel. 02742 851-20000
 

Wofür kann ich den WK-Bildungsscheck nutzen?

NEU ist, dass der WK-Bildungsscheck nur für Angebote des WIFI Niederösterreich einlösbar ist und nicht mehr - wie bisher - auch in anderen Bundesländern. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Somit können die WK-Bildungsschecks auch „angespart“ werden. 
 

Wer kann den WK-Bildungsscheck einlösen?

Berechtigt zum Einlösen des WK-Bildungsschecks sind grundsätzlich Firmeninhaber/innen, Gesellschafter/innen, Geschäftsführer/innen, Prokuristinnen/Prokuristen, im Firmenbuch eingetragene Personen sowie Mitunternehmer/innen, Verpartnerte und Kinder sofern eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung im Betrieb gegeben ist.
 

Wie löse ich meinen WK-Bildungsscheck ein?

  • Online bei Kursbuchung: Bei Buchung auf noe.wifi.at geben Sie in den vorgegebenen Feldern Ihre WK-Mitgliedsnummer und den, im E-Mail übermittelten Gutschein-Code ein. Sie bestätigen, dass Sie die Voraussetzungen zum Einlösen erfüllen - und schon wird Ihr Teilnahmebeitrag reduziert.
  • Bei telefonischer Buchung oder Buchung vor Ort geben Sie bekannt, dass Sie den WK-Bildungsscheck einlösen wollen und nennen auch Ihre WK-Mitgliedsnummer. Ein Datenbank-Check gibt Auskunft über Ihr Guthaben und die Einlöse-Berechtigung. Ihr Teilnahmebeitrag wird entsprechend reduziert.


Außerordentliche Wirtschaftsförderung 2024 für Arbeitgeber-Betriebe:

Die Arbeit­geber­be­triebe werden mit einem Bildungsscheck in der Höhe von 300 Euro dabei unterstützt, den aus der aktuellen Arbeitsmarktsituation entstehenden Aus- und Weiterbildungsbedarf zu decken – dieser kann auch für Mitarbeitende eingelöst werden. Der Bildungsscheck kann bis 30.6.2027 in Anspruch genommen werden.
 

Zusatzförderung für Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie

Mitglieder der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie der WKNÖ sowie deren Mitarbeiter/innen werden mit einem Guthaben von 200 Euro für WIFI-NÖ-Veranstaltungen im Bereich Tourismus durch die Fachgruppe unterstützt. Ausgenommen sind HACCP-Kurse und Kurse zur Allergenkennzeichnung, Diese Zusatzförderung ist mit dem WK-Bildungsscheck kombinierbar und ein Jahr gültig. Dies gilt nur für die ersten 50 Anmeldungen!