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Der positive Abschluss dieses Seminars sowie die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von mindestens 8 Stunden gelten als Sachkundenachweis, der Voraussetzung zur Erlangung eines Giftsbezugsscheins bzw. einer Giftbezugsbescheinigung gemäß § 42 Absatz des Chemikaliengesetzes 1996 idgF ist.
Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
In diesem Seminar eignen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften laut § 4 der Giftverordnung 2000 an. Gemäß dieser Rechtsvorschrift sind nur mehr jene Personen zum Giftbezug berechtigt, die eine in der Anlage 4 der Verordnung geregelte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die folgende Studienrichtungen absolviert haben:
- Medizin
- Veterinärmedizin
- Pharmazie
- Chemie sowie Technische Chemie (einschließlich Lehramt)
- Lebensmittel- und Biotechnologie
- Biologie oder Chemie einschlägiger mittlerer und höherer Ausbildungen
1. Grundlagen der Physik und Chemie
- Aggregatzustände und Atombau
- Lösungen (Konzentrationsangaben und Lösungsverhalten)
- Dissoziation und pH- Wert von Lösungen
- Besondere physikalische und chemische Eigenschaften (Dampfdruck, Flammpunkt, Brennbarkeit, Explosivität)
- Praxis
2. Grundlagen der Toxikologie
- Grundsätzliches zur Toxikologie
- Dosis- Wirkungs- Beziehung
- Expositions- und Aufnahmeformen
- Toxikokinetik und Toxikodynamik
- Toxische Wirkung
- Auswirkungen chemischer Stoffe auf die Umweltmedien (Anreicherung, Persistenz, Abbaubarkeit)
3. Gift-Bezogene Besonderheiten der Erste Hilfe
- Vorbereitung auf Unfälle mit Giften, Notfallplan
- Organisation der Rettungskette, Rettung von Vergifteten
- Zusammenarbeit insbesondere mit der arbeitsmedizinischen Betreuung
- Beispiele für Antidote
- Maßnahmen bei Giftaufnahme, Ätzstoffen und Augenverätzungen
4. Anwender:innenschutz
- Risiko und Gefährdungspotenzial
- Grundlagen des Arbeitnehmer:innenschutzes
- Umgang mit gefährlichen Chemikalien: Persönliche Schutzausrüstung
- Umgang mit gefährlichen Chemikalien im Betrieb: Vorsichtsmaßnahmen und Verhalten bei Einkauf, Lagerung, Entsorgung und Transport gefährlicher Chemikalien
- Schutz besonders gefährdeter Personengruppen (Schwangere, Minderjährige)
- Unterweisung nicht sachkundiger Personen
- Grenz- und Richtwerte (MAK-Werte, TRK- Werte, BAT- Werte)
- Praxis
5. Informationsquellen
- Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitung (Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung)
- Österreichische Giftliste
- Sicherheitsdatenblatt
- Auskunftsgebende Institutionen
6. Grundlegende Gesetze und Verordnungen
- Chemikaliengesetz und Chemikalienverordnung (insb. Sorgfaltspflicht, Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung)
- Besondere giftrechtliche Bestimmungen (insb. Giftverordnung)
- Relevante Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes
- Relevante Bestimmungen des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes
Personen
- die Gifte verwenden und mit Giften umgehen
- die einen Giftsbezugsschein bzw. eine Giftbezugsbescheinigung benötigen
- die die Tätigkeit als Giftbeauftragte ausüben sollen
Für folgende Absolvent:innen ist dieses Seminar nicht zwingend zur Erlangung eines Giftsbezugsscheins bzw. einer Giftbezugsbescheinigung erforderlich
- Studium der Medizin / Veterinärmedizin / Pharmazie / Chemie / Technische Chemie / Lebensmittel- und Biotechnologie / Biologie
- Universitäre Ausbildung in Toxikologie
- HTL für Chemie
- Chemieingenieurwesen
- Kolleg für Chemie
- Chemie-Fachschule
- Diplomstudium Hauptschullehrer:in in Physik/Chemie
- Berufsausbildung als Chemielaborant:in oder Chemieverfahrenstechniker:in
- Werkmeisterschule für technische Chemie und Umwelttechnik
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