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- Ausbildung zum Brandschutzwart - Modul 1
Dieses Seminar ist als Ausbildung zum Brandschutzwart gemäß § 43 Arbeitsstättenverordnung, § 13 NÖ Feuerwehrgesetz 2015 und der technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz - TRVB 117 O anerkannt.


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Ausbildung zum Brandschutzwart Modul 1
Arbeitgeber sind gemäß § 25 Abs. 4 ASchG verpflichtet, Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu bestellen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Verpflichtung kann durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder eines Brandschutzwarts, die Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr oder einer freiwilligen Betriebsfeuerwehr erfüllt werden.
Die Behörde kann je nach besonderen Verhältnissen in der Arbeitsstätte die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt weiterhin beim Arbeitgeber, auch wenn entsprechende Personen benannt wurden.
Brandschutzwarte unterstützen den Brandschutzbeauftragten und müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen, während Brandschutzbeauftragte weitergehende Aufgaben wie z.B. Eigenkontrollen, Schulungen und die Freigabe von Heißarbeiten übernehmen.
Brandschutzwarte müssen zusätzlich zu Brandschutzbeauftragten bestellt werden, wenn die Personenzahl oder die räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte es erfordert. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Behörde, die je nach Größe, Nutzung und Gefährdungspotenzial der Arbeitsstätte eine entsprechende Auflage erlassen kann. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aber auch eine Versicherungsbedingung sein.
Diese Regelung basiert auf § 43 der Arbeitsstättenverordnung (AStV). Brandschutzwarte unterstützen den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben und überwachen den Brandschutz in bestimmten Bereichen der Arbeitsstätte. Ihre Bestellung ist besonders in großen oder stark frequentierten Betrieben notwendig, um einen effektiven vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen.
In Österreich ist die Gültigkeitsdauer der Berechtigungen zum Brandschutzwart nicht unbegrenzt, sondern erfordert regelmäßige Auffrischungen:
- Ein Brandschutzwart hat sich regelmäßig, zumindest einmal alle fünf Jahre, fortzubilden. Diese Fortbildung hat zumindest innerbetrieblich durch den Brandschutzbeauftragten, kann aber auch durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung gemäß TRVB 117 O erfolgen.
In größeren Betriebsanlagen oder Unternehmen mit mehreren Standorten ist ein effektiver Brandschutz essenziell. Die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzwarte unterstützt den Brandschutzbeauftragten und sorgt für mehr Sicherheit im Betrieb.
Unser praxisorientierter Tageskurs vermittelt Ihnen die wesentlichen Grundlagen zur Umsetzung von effektiven Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Sie erlernen präventive Maßnahmen, den richtigen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die Organisation im Brandfall – alles ausgerichtet auf die spezifischen Anforderungen Ihres Betriebs.
Nach erfolgreicher schriftlicher Erfolgskontrolle erhalten Sie ein Zeugnis sowie den österreichweit anerkannten Brandschutzpass, der Sie zur Ausübung der Funktion als Brandschutzwart berechtigt. Die Kosten für die erste Prüfung sind im Teilnahmebeitrag inkludiert.
Tipp: Mit dieser Ausbildung erfüllen Sie die Voraussetzung für die weiterführende Schulung zum Brandschutzbeauftragten.
- Aufgaben des Brandschutzwartes
- Erkennen und Vermeiden von Brandgefahren
- Kontrolle des zugewiesenen Betriebsbereichs
- Grundlagen des Brennens und Löschens
- Handhabung von Feuerlöschgeräten und Löschhilfen
- Praktische Löschübung – denken Sie an wetterfeste Kleidung!

Personen, welche die Aufgaben für Brandsicherheit übernehmen und Brandschutzbeauftragte im Unternehmen unterstützen
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