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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten - Modul 2
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Dieses Seminar ist als Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß § 43 Arbeitsstättenverordnung, § 13 NÖ Feuerwehrgesetz 2015 und der technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz - TRVB 117 O anerkannt.

Zeugnis
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Kursnummer: 33770104
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460,00 EUR Kursnummer: 33770104
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Kursnummer: 33770124
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465,00 EUR Kursnummer: 33770015
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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten - Modul 2

Beschreibung und Nutzen

Arbeitgeber sind gemäß § 25 Abs. 4 ASchG verpflichtet, Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu bestellen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Verpflichtung kann durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder eines Brandschutzwarts, die Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr oder einer freiwilligen Betriebsfeuerwehr erfüllt werden.

Die Behörde kann je nach besonderen Verhältnissen in der Arbeitsstätte die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt weiterhin beim Arbeitgeber, auch wenn entsprechende Personen benannt wurden.

Brandschutzwarte unterstützen den Brandschutzbeauftragten und müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen, während Brandschutzbeauftragte weitergehende Aufgaben wie z.B. Eigenkontrollen, Schulungen und die Freigabe von Heißarbeiten übernehmen.

Brandschutzwarte müssen zusätzlich zu Brandschutzbeauftragten bestellt werden, wenn die Personenzahl oder die räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte es erfordert. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Behörde, die je nach Größe, Nutzung und Gefährdungspotenzial der Arbeitsstätte eine entsprechende Auflage erlassen kann. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aber auch eine Versicherungsbedingung sein.

Diese Regelung basiert auf § 43 der Arbeitsstättenverordnung (AStV). Brandschutzwarte unterstützen den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben und überwachen den Brandschutz in bestimmten Bereichen der Arbeitsstätte. Ihre Bestellung ist besonders in großen oder stark frequentierten Betrieben notwendig, um einen effektiven vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen.

In Österreich ist die Gültigkeitsdauer der Berechtigungen zum Brandschutzbeauftragten nicht unbegrenzt, sondern erfordert regelmäßige Auffrischungen:

In Abständen von längstens 5 Jahren nach der letzten absolvierten Veranstaltung (Seminar oder Fortbildungsveranstaltung) ist vom Brandschutzbeauftragten zumindest eine Fortbildungsveranstaltung gemäß TRVB 117 O zu besuchen.
Falls die Auffrischung nicht rechtzeitig (bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Brandschutzpasses) erfolgt, kann die Gültigkeit der Ausbildung erlöschen, und eine neue Schulung wäre erforderlich.

Brandschutzbeauftragte sind unverzichtbare Schlüsselpositionen in jedem Unternehmen. Sie tragen die Mitverantwortung für die Planung, Umsetzung und Kontrolle brandschutztechnischer Maßnahmen, minimieren Risiken und schützen Menschen, Sachwerte und Betriebsabläufe. Mit unserer fundierten Ausbildung erwerben Sie das nötige Fachwissen, um in Ihrem Betrieb effektiven vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten.

Unser praxisnaher 2-Tages-Kurs bereiteten Sie umfassend auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vor. Nach erfolgreicher schriftlicher Erfolgskontrolle am letzten Seminartag erhalten Sie ein Zeugnis sowie einen Eintrag in Ihren Brandschutzpass. Damit sind Sie in ihrem Betrieb – nach Absolvierung allenfalls weiterer erforderlicher Brandschutztechnik- und nutzungsbezogener Seminare – berechtigt, die Funktion des Brandschutzbeauftragten eigenverantwortlich auszuüben. Die Kosten für die erste Prüfung sind im Teilnahmebeitrag enthalten.

Wichtiger Hinweis:
Laut TRVB 117 O können für Brandschutzbeauftragte zusätzliche Brandschutztechnik- und nutzungsbezogene Seminare verpflichtend sein.

Auffrischungspflicht:
Um Ihre Berechtigung zu erhalten, müssen Sie spätestens alle 5 Jahre eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung absolvieren.

Inhalt

  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Brandschutzbeauftragten
  • Brandverhalten von Bauprodukten und Baustoffen
  • Feuerwiderstand von Bauteilen
  • Organisatorischer Brandschutz und Sicherheitskonzepte
  • Technische Brandschutzeinrichtungen und ihre Funktionsweise
  • Straf- und zivilrechtliche Aspekte im Brandschutz
  • Grundlagen zu Brandgefahren und Zündquellen
  • Erste und erweiterte Löschhilfe
Trainer:in
Die Vortragenden bei den WIFI-Brandschutzseminaren sind Sachverständige und Brandschutzexperten der NÖ Landesstelle für Brandverhütung und des NÖ Landesfeuerwehrverbandes.
Ideal für

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul Brandschutzbeauftragter ist die positive Absolvierung des Moduls 1 – Ausbildung zum Brandschutzwart.

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