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Holen Sie sich den geforderten Nachweis lt. EU Verordnung geltend ab August 2023
Diisocyanate - Schulung lt. EU Verordnung 1907/2206
Die Verwendung von Diisocyanaten ist ab 24. August 2023 in der EU - und damit auch in Österreich - nur eingeschränkt möglich.
Laut der entsprechenden EU-Verordnung (1907/2006 betreffend REACH der Europäischen Kommission) dürfen chemische Produkte (Klebstoffe, Dichtungsmassen, Bauprodukte (z.B 'Fensterschäume') mit einem gesamten monomeren Diisocyanat-Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent nur noch dann eingesetzt werden, wenn Personen, die in direkten Kontakt mit dem Material kommen, eine Schulung absolvieren.
Nach dem 24. August 2023 ist daher die Anwendung dieser Produkte ohne Schulung verboten. Nach spätestens fünf Jahren muss eine entsprechende Schulung wiederholt werden.
Mit dem Besuch dieses Kurses erlangen Sie den erforderlichen Nachweis im Umgang mit Diisocyanaten.
Am Ende dieses Kurses erfolgt ein kurzer Wissenscheck.
Die Schulung beinhaltet Anleitungen zur Kontrolle der Exposition gegenüber Diisocyanaten am Arbeitsplatz.
- Grundlagen zu Diisocyanaten - warum sind sie gefährlich?
- Was ist für sicheren Umgang zu beachten?
- Was sind die Konsequenzen im Falle der Nichtbeachtung? (gesundheitlich, rechtlich)
- Chemische Eigenschaften der Diisocyanate
- Toxizität (einschließlich akuter Toxizität)
- Exposition gegenüber Diisocyanaten
- Arbeitsplatzgrenzwerte
- Ursachen von Sensibilisierung
- Geruch als Indikator für Gefahren
- Risikorelevanz der Flüchtigkeit
- Viskosität, Temperatur und Molekulargewicht von Diisocyanaten
- persönliche Hygiene
- erforderliche persönliche Schutzausrüstung einschließlich praktische Anweisungen
- bezüglich ihrer sachgemäßen Verwendung und ihrer Grenzen
- Risiko einer Exposition durch Hautkontakt und Einatmen
- Risiko in Bezug auf den eingesetzten Anwendungsprozess
- Maßnahmen zum Hautschutz und zum Schutz beim Einatmen
- Belüftung
- Reinigung, Leckage, Wartung
- Entsorgung leerer Verpackungen
- Schutz umstehender Personen
- Erkennen der wesentlichen Handhabungsetappen
- spezifische nationale Codesysteme (sofern vorhanden)
- sicherheitsförderndes Verhalten
- Dipl.-Ing. Alexander Leitner, AUVA, Fachkundiges Organ für Chemie
- DI Dr. Josef Drobits, AUVA , Fachkundiges Organ für Chemie
- Verantwortliche in den Bereichen Bauindustrie, Metallindustrie, Klebstoffindustrie, Lackiertechnik, Kunststoffindustrie und deren Beschäftigte, die Diisocyanate bei der Arbeit verwenden und beruflich einsetzen.
- Sicherheitsfachkräfte
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