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Fachkenntnis nach VOPST und ONS 1100 mit Prüfungsnachweis
Ausbildung Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen (gemäß ON S 1100)
Die Verordnung optische Strahlung (VOPST) fordert die Schulung und Ernennung einer fachkundigen Person bei Anwendung von potenziell gefährlichen Lasern bzw. Hochleistungslasern.
In diesem Kurs eignen Sie sich die entsprechenden Fachkenntnisse an und erlangen dadurch die Voraussetzung für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragte:r im Betrieb. Durch die erworbene Fachkompetenz kann das Gefährdungspotential beim Einsatz von Lasern evaluiert und Maßnahmen gegen eine mögliche Restgefahr getroffen werden.
Der Kurs wird von Trainern mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Laser- und Sicherheitstechnik geleitet und schließt mit einer schriftlichen Prüfung gemäß ONS 1100 (EN 60 825 -1:2014 und ONS 1100) ab.
Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung erwerben Sie die Berechtigung als Laserschutzbeauftagte:r für technische Anwendungen tätig zu sein
- Laserprinzip und Laserbauarten
- Anwendungen in Industrie und Technik
- Rechtliche Grundlagen der Lasersicherheit, die VO Optische Strahlung (VOPST)
- Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren
- Nationale und internationale Normung – die EN 60825 – Teil1: 2014
- Laserklassifizierung
- Lasergefahrenbereich und Kennzeichnung von Lasern
- Bauliche, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
- Laserschutzbrillen
- Aufgaben und Verantwortung der fachkundigen Person für Lasersicherheit (Laserschutzbeauftragte:r, LSB)
- Gefahrenbewertung von Laseranlagen
- Prüfung
- Personen, die mit einem Laser hantieren bzw. ein Lasergerät bedienen oder in Zukunft bedienen wollen
- Arbeitnehmer:innen, die Lasergeräte der Klasse 4 bedienen
- Techniker:innen im Instandhaltungs-, Produktions- und Konstruktionsbereich
- Sicherheitstechniker:innen
- Sicherheitsvertrauenspersonen
- Schweißwerkmeister:innen, Schweißtechnologen und Schweißtechnologinnen
- Interessierte Personen
Ja, Absolvent:innen der Ausbildung sind befugt, andere Personen im unternehmen für die Laseranlage zu unterweisen. Dies ist auch Teil des Aufgabengebietes von Laserschutzbeauftragten.
Wir bieten dieses Thema auch:
- Exklusiv für Ihr Unternehmen/Ihre Organisation
- Absolut praxisnah - punktgenau auf Ihre Anforderungen ausgerichtet
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
jetzt anfragen: E-Mail: fit@noe.wifi.at
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