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Gefahrgutbeauftragte - Allgemeiner Teil und Transport auf der Straße

Die Ausbildung des WIFI NÖ entspricht den Richtlinien des § 11 Gefahrgutbeförderungsgesetz und endet mit einer behördlich anerkannten Abschlussprüfung.

Zertifikat
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 36,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in

zzgl. Prüfungsbeitrag 140,00 EUR
Kursnummer: 37511014

zzgl. Prüfungsbeitrag 140,00 EUR
1 200,00 EUR Kursnummer: 37511014
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 36,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in

zzgl. Prüfungsbeitrag 140,00 EUR
Kursnummer: 37511024

zzgl. Prüfungsbeitrag 140,00 EUR
1 200,00 EUR Kursnummer: 37511024

Gefahrgutbeauftragte - Allgemeiner Teil und Transport auf der Straße

Beschreibung und Nutzen

Unternehmen, Betriebe oder Behörden, die mit Gefahrgut umgehen, Gefahrgut verpacken, befüllen, kennzeichnen, beladen, versenden oder selbst auf der Straße, Schiene oder auf Wasserstraßen befördern, benötigen qualifizierte Personen als Sicherheitsberater/innen für die Gefahrgutbeförderung.
Sie erhalten in diesem anerkannten Lehrgang die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz notwendige rechtliche und technische Ausbildung.

Diese Grundausbildung ist mit dem 'Besonderen Teil Straße' kombiniert und inkludiert ebenfalls die Prüfungsvorbereitung. Laut VO ist für eine Prüfungszulassung eine Anwesenheit von 100 % erforderlich.

Inhalt

  • Aufgaben Gefahrgutbeauftragte
  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften (ADR, GGBG, GGBV)
  • Klassifizierung gefährlicher Güter
  • Verpackungsvorschriften
  • Versandarten und Abfertigungsbeschränkungen
  • Vorsichtsmaßnahmen beim Zusammenladen
  • Mitzuführende Papiere
  • Überwachungspflichten
  • Praxisbeispiele

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das in allen ADR-Mitgliedstaaten gültig ist. Mit diesem Zertifikat erwerben Sie die Berechtigung in Österreich und in allen ADR-Mitgliedstaaten als Externe Berater:in für Gefahrguttransporte tätig zu werden. Neben einem allgemeinen Teil muss je nach Beförderungsart (Straße, Schiene) ein besonderer Ausbildungsteil absolviert werden.
Ideal für

  • Führungskräfte und Mitarbeiter:innen in Unternehmen deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen umfasst.
  • Unternehmen, die selbst nicht befördern, sondern "nur" im Zusammenhang mit Beförderungen Be- oder Entladen.
Von der Verpflichtung zur Bestellung und Benennung von Gefahrgutbeauftragten sind lediglich Unternehmen, Organisationen und Personen ausgenommen, die ausschließlich Sendungen mit begrenzten Mengen befördern, be- oder entladen:
  • Sendungen mit Versandstücken nach den Erleichterungen der Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen (nach LQ ADR/RID).
  • Sendungen nach der Freigrenzenregelung gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR.
  • Ebenso ausgenommen sind Unternehmen, die gefährliche Güter an ihrem endgültigen Bestimmungsort entladen.
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