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Die Ausbildung des WIFI NÖ entspricht den Richtlinien des § 11 Gefahrgutbeförderungsgesetz und endet mit einer behördlich anerkannten Abschlussprüfung.
Fortbildungsschulung für Gefahrgutbeauftragte - Allgemeiner Teil und Transport auf der Straße
Ihr Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird automatisch um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn Sie im letzten Jahr vor dessen Ablauf an einer Fortbildungsschulung teilgenommen und eine Prüfung (gemäß § 11, Absatz 6 GGBG) positiv absolviert haben.
In diesem Fortbildungskurs beschäftigen Sie sich mit Änderungen der Gefahrgutregelung seit Ihrer letzten Prüfung. Ihr Gefahrgutwissen wird auf den neuesten Stand gebracht. Diese Veranstaltung dauert zwei Tage und die Prüfung wird von Ihrem Trainer und einem Prüfungssachverständigen durchgeführt.
Laut Verordnung ist für die Zulassung zur Prüfung eine 100%ige Anwesenheit im Kurs erforderlich.
Hinweis:
Laut Verordnung müssen Sie nach Ablauf Ihres Zertifikats die gesamte Ausbildung inkl. kommissioneller Prüfung wiederholen.
- Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dazu geltenden EU-Richtlinien
- Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBG und GGBV
- Sonstige gefahrgutrelevante Vorschriften
- Änderungen in den Gefahrgutvorschriften insbesondere Pflichten und Sanktionen
- Umstrukturiertes ADR und Klassifizierung der gefährlichen Güter
- Kennzeichnung und Dokumentation
- Ausrüstung
Gefahrgutbeauftragte mit gültigem Schulungsnachweis
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- Exklusiv für Ihr Unternehmen/Ihre Organisation
- Absolut praxisnah - punktgenau auf Ihre Anforderungen ausgerichtet
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
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Hier gibt es weitere Infos:
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