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Ausbildung nach Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V).
Führen von Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen über 300 kN
Für das Bedienen von Lauf-, Bock- und Portalkranen ist gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) (BGBl. II Nr. 13/2007) eine theoretische und praktische Ausbildung inkl. Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Kurs bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor.
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt alle Arten von Laufkranen, Portalkranen und flurgesteuerten Krane ohne Einschränkung hinsichtlich Tragkraft zu bedienen. Die Ausbildungsdauer ist gesetzlich festgelegt. Eine 100%ige Anwesenheit im Kurs ist vorgeschrieben.
Im Teilnahmebeitrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin inkludiert. Nach positiver Absolvierung der Ausbildung erhalten Sie einen behördlich anerkannten Lichtbildausweis in Form einer Scheckkarte.
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
- Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
- Aufbau und Arbeitsweise eines Kranes
- mechanische und elektrische Ausrüstung von Kränen
- Tragmittel
- Sicherheitseinrichtungen
- Lastenaufnahmemittel für den Kranbetrieb
- Verständigungszeichen beim Kranbetrieb
- Betrieb und Wartung von Kranen
- praktisches Fahren und Arbeiten mit dem Kran
- Rechtsvorschriften und Richtlinien, die Kranführer:innen einhalten muss
Alle Personen ab einem Mindestalter von 18 Jahren.
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind erforderlich.
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- Exklusiv für Ihr Unternehmen/Ihre Organisation
- Absolut praxisnah - punktgenau auf Ihre Anforderungen ausgerichtet
- Zeitlich, örtlich und inhaltlich flexibel
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