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Mit diesem Lehrgang schaffen Sie sich die Kompetenz um Schweißarbeiten entsprechend den Anforderungen dieses staatlich und international anerkannten Berufes durchzuführen bzw. zu beaufsichtigen.
International Welding Specialist (IWS) und/oder Nationale Schweißwerkmeister:innen (SWM)
Ziel des Lehrganges ist es, den Kursteilnehmern die international geforderten und weiterführenden nationalen technischen Kenntnisse für Schweißaufsichtspersonen zu vermitteln. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie das international anerkannte Diplom des International Institut of Welding zum IWS ('International Welding Specialist') und bei Erfüllung der erweiterten Anforderungen das nationale Zeugnis zum Schweißwerkmeister (SWM).
Der Besuch des Vorbereitungslehrgangs EWCP ist Voraussetzung.
Für Absolventinnen und Absolventen einer Werkmeisterschule, einschlägiger Fachausbildung (HTL) oder einer gewerblichen Meisterprüfung ist der Vorbereitungslehrgang nicht erforderlich, wird aber empfohlen.
Detailinformationen dazu erhalten Sie im Rahmen der INFO-Veranstaltung EWCP/IWS/IWT/IWE.
Zusätzliche Voraussetzungen für den österreichischen Schweißwerkmeister-Abschluss:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis 5 Jahre Berufserfahrung
- Normprüfung Stumpfnaht-Blech: PC und PF
- Normprüfung Stumpfnaht-Rohr: PH-L045
- Schulungsbestätigung je 20 LE in Elektro-, MIG/MAG, WIG, Autogenschweißen oder Normprüfungen oder Lehrabschluss Universalschweißer/Metalltechnik –Schweißtechnik (H7) oder Teilnahme am Praktikum im Rahmen der IWS-Ausbildung
- Schweißverfahren und Ausrüstung
- Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen
- Konstruktion und Berechnung
- Fertigung und Anwendungstechnik
- Den genauen Stundenplan finden Sie ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn online.
Absolventinnen und Absolventen von Werkmeisterschulen oder Fachschulen, Schlossermeister:innen oder Teilnehmer mit IWS 0-Diplom, die eine Höherqualifizierung in der Schweißtechnik anstreben.
Voraussetzung:
- Gültiges Zertifikat oder Schulungsbestätigung einer anerkannten Ausbildungsstelle über mindestens 10 Lehreinheiten, das nicht älter als 3 Jahre ist und nicht im Rahmen einer Lehrausbildung absolviert wurde.
Gilt für die Schweißverfahren: Lichtbogenhand (111), MIG/MAG (135), WIG (141), Gasschmelzschweißen (311). - Es gibt die Möglichkeit die fehlenden Zugangsvoraussetzungen im Kurs nachzuholen.
Sie suchen die passende Förderung? Wir haben für Sie Fördertipps für Privatpersonen und Unternehmen zusammengestellt. Informieren Sie sich einfach online!
4 Schritte zur Kursförderung:
- Kurs auswählen
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