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Legen Sie Ihre Verlängerungsprüfung ab
Kunststoffrohrleger:in - Verlängerungsprüfung für GAS und WASSER
Voraussetzung für die Zulassung zur Verlängerungsprüfung ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Erstprüfung für Gas und Wasser. Die Verlängerungsprüfung ist alle 3 Jahre abzulegen (Toleranz +/- 6 Monate). Zusätzlich ist eine theoretische Weiterbildung und Information über die neuesten Technologien, Verfahren und Vorschriften für das Schweißen und Verlegen von Gas- und Wasserrohrleitungen aus Kunststoff vorgesehen.
Bei Fristüberschreitung ist eine Verlängerungsprüfung nicht möglich und daher eine neuerliche Erstprüfung mit Ausbildung erforderlich.
Durch die Verlängerungsprüfung behalten Sie Ihre Berechtigung Kunststoffrohre nach ÖVGW Richtlinie G 0322 W 106 zu Schweißen und zu Verlegen.
- Allgemeine Grundlagen
- Spezielle Kenntnisse für Gasrohrleger
- Spezielle Kenntnisse für Wasserrohrleger
- Theoretische und praktische Prüfung nach ÖVGW G 0322 W 106
- Gas- und Sanitärtechniker:innen mit Lehrabschlussprüfung
- Fachkräfte mit anderer abgeschlossener Berufsausbildung
Voraussetzungen:
- gültiges Zertifikat (Kunststoffrohrlegerausweis)
- Praxisnachweis
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