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Geldwäschevorschriften im Handel - Strafen vermeiden!

Die Gewerbeordnung verpflichtet bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Im Seminar erfahren Sie, welche Sorgfaltspflichten Sie und Ihre Mitarbeiter:innen treffen und welche konkreten Maßnahmen Sie setzen müssen, um Strafen zu vermeiden. Die Behörden prüfen regelmäßig und Verstöße führen zu empfindlichen Strafen! Mit der Teilnahme Ihrer Mitarbeiter:innen an diesem Seminar erfüllen Sie Ihre Informations- und Schulungsverpflichtung nach den Geldwäschevorschriften.

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ORT ONLINE
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ZEIT 3,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 73038015
119,00 EUR Kursnummer: 73038015
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ZEIT 3,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 73038025
119,00 EUR Kursnummer: 73038025

Geldwäschevorschriften im Handel - Strafen vermeiden!

Beschreibung und Nutzen

Die Geldwäscheregelungen betreffen Handelsgewerbetreibende und verpflichten diese u.a. ihre Geschäftstätigkeit auf Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hin zu bewerten und Maßnahmen zu deren Verhinderung zu ergreifen. Die Gewerbebehörde prüft regelmäßig und verhängt bei nicht korrekter Umsetzung erhebliche Strafen. Auch die öffentliche Bekanntmachung von Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, ist möglich und kann drastische Konsequenzen haben.

Betroffen sind vor allem der Fahrzeughandel sowie der Handel mit Uhren, Juwelen und Schmuck und Versteigerer mit Barzahlungen von mindestens 10.000 EUR (sowohl im Verkauf als auch im Ankauf).

Kunst- und Antiquitätenhändler:innen, Vermittler:innen von Kunstwerken, auch Kunstgalerien und Auktionshäuser sind betroffen, wenn sich der Wert der Transaktion oder einer Reihe verbundener Transaktionen auf 10.000 EUR oder mehr (bar oder unbar!) beläuft.

Mit der Geldwäsche-Novelle 2020 sind in der Sparte Handel weitere Bereiche hinzugekommen, darunter z.B. Waffenhandel, Handel mit geschützten Arten, Elfenbein, Öl, Edelmetalle, Tabakerzeugnisse und Kulturgüter sowie andere Artikel von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichem Wert.

Unternehmer:innen sind zur Information und Schulung ihrer Mitarbeiter:innen verpflichtet. Erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter:innen, welche Sorgfaltspflichten und konkreten Maßnahmen Ihren Betrieb betreffen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie Ihre Informations- und Schulungsverpflichtung nach den Geldwäschevorschriften mit Stand Datum des Seminars.

Inhalt

  • Was ist Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung?
  • Wer ist Täter:in? Welche Handlungsweisen sind kriminalisiert?
  • Wer bzw. was fällt unter diese Verpflichtungen?
  • Neuerungen
  • Gesetzliche Grundlagen, Strafbestimmungen, zuständige Behörden
  • Risikoanalyse des eigenen Unternehmens und allgemeine Sorgfaltspflichten
  • Sorgfaltspflichten für den einzelnen Geschäftsfall – was ist konkret zu tun und zu prüfen?
  • Identitätsfeststellung und Abfrage des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer:innen
  • Verdachtsmeldungen bei der Geldwäschebehörde
  • Praxisbeispiele, Empfehlungen und Tipps für die Umsetzung
Trainer:in
Mag. Peter Stabauer

Seit 2020 Rechtsberater für den Bereich Wirtschaftsrecht in der Abteilung Service und Innovation der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Davor war ich als Rechtsanwalt in OÖ tätig.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung zu den Vorschriften für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanz-Sektor. Dazu zählt auch die Tätigkeit als Vortagender für Seminare und Webinare für die Wirtschaftskammer, WIFI und Inhouse-Schulungen für Unternehmen.
Ideal für

  • Handelsgewerbetreibende, die Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzen müssen.
  • Unternehmer:innen, Geschäftführer:innen, Geldwäschebeauftragte
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