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Rechtsverhältnisse der Versicherungsvertreter nach dem Handelsvertretergesetz
Das Handelsvertretergesetz stellt eine wichtige Rechtsgrundlage für die vertraglichen Verpflichtungen eines Versicherungsagenten dar. In diesem Tagesseminar werden folgende Themenfelder behandelt:
- Anwendbarkeit auf Versicherungsvertreter
- Sonderbestimmungen für die Versicherungsermittlung
- Folge- und Betreuungsprovision
- Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters
- Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften und Verhältnis zu anderen Gesetzen
Der Vortrag entspricht den Anforderungen der Anlage 9 GewO und es werden dafür 7,5 Stunden netto für das Modul 1 an IDD-Weiterbildung angerechnet.
In diesem Tagesseminar werden folgende Themenfelder behandelt:
• Anwendbarkeit auf Versicherungsvertreter
• Sonderbestimmungen für die Versicherungsermittlung
• Folge- und Betreuungsprovision
• Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters
• Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften und Verhältnis zu anderen Gesetzen
Mag. Christian Marchhart ist seit 2001 selbständig als Rechtsanwalt tätig.
- Schwerpunktgebiete Arbeitsrecht, insbesondere Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsverfassungsrecht, regelmäßige Vertretung von Klienten bei Gerichten und Behörden
- Vertragserrichter (Dienstverträge, freie Dienstverträge, Werkverträge, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, Betriebsvereinbarungen, Berater bei KV-Verhandlungen)
- Handelsvertreterrecht
- Betreuung von Unternehmen bei Betriebsübergänge
- Regelmäßige Vortragstätigkeit für Verein der Bilanzbuchhalter NÖ
- Vortragender für Wifi NÖ - Arbeitsrecht im Personalwesen, Berater von Fachgruppen der WKNÖ.
für Mitglieder der WKNÖ "Versicherungsagenten"
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