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Hals- und Beinbruch! Rechtsfragen zu Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Jahr für Jahr entfallen die meisten OGH-Entscheidungen auf die Sparte Unfallversicherung. Das hat viele Gründe. Zur relativ jungen Sparte BU nimmt in letzter Zeit die Zahl der höchstgerichtlichen Urteile deutlich zu.
Als Agent, Agentin sind Sie im Schadensfall die allererste Anlaufstelle für Ihre Kunden. Nicht nur dabei sind Informationen über die OGH-Judikatur zur Leistungspflicht des Versicherers nötig, sondern bereits vorher: Bei Ihrer Beratungsleistung, also Ihrer Kernkompetenz als Agent, Agentin.
Die Veranstaltung gibt umfassend, systematisch aufbereitet, praxisbezogen und speziell auch für Nichtjuristen verständlich alle nötigen Informationen zu Rechtsfragen der Unfall- und der Berufsunfähigkeitsversicherung auf Basis der höchstgerichtlichen Judikatur. Sie liefert darüber hinaus Unterstützung bei der Beurteilung der Leistungspflicht und bei der Argumentation gegenüber dem Versicherer und dem Kunden.
Der Vortrag entspricht den Anforderungen der Anlage 9 GewO und es werden dafür 3 IDD-Stunden (Modul 1) und 3 IDD-Stunden (Modul 2) angerechnet.
Vorweg: Die AUVB – Auslegung und Kontrolle von AVB-Klauseln in der Unfallversicherung
A. Gedeckt oder nicht gedeckt?
I. Unfall
- Begriff des Unfalls: Plötzlich – von außen – unfreiwillig
- Abgrenzung zur Krankheit
- „Unfreiwilliges Ereignis“: Was genau ist unfreiwillig? Vorhersehbare Unfälle?
- Wie von außen ist „von außen“? Abgrenzung zur Krankheit
- Wie plötzlich ist „plötzlich“? Zeitlich gedehnte Auslöser (zB Ertrinken, Erfrieren …)
- Unfall nur, wenn unmittelbare Körperverletzung?
- Kausalität Unfallereignis/Unfallfolge: Adäquat kausal ist bald was. Oder?
- „Freizeitunfall“ oder nicht?
- Kann Selbstmord ein Unfall sein?
- Erweiterter Unfallbegriff: Unfälle infolge „ungewohnter“ oder „erhöhter“ Kraftanstrengung? AVB: „Sehnenrisse sind auch Unfälle“?
- Stich, Biss von Tieren als „Unfall“?
- Sportunfälle
- Flugunfälle
- Motorsport
- Risikosportarten (Freeclimbing? Downhill-Mountainbiking? …)
- Völlige Bewusstseinsstörung
- Wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgift, Medikamente
- Depression als Unfallfolge?
- Wirklich Ausschluss? Oder verhüllte Obliegenheit?
- Kettenreaktions-Fälle
- Kleine Ursache (Unfallursache) – große Wirkung (Unfallfolge): Gedeckt?
- Mitwirkungsfaktoren: Abzug bei Prädisposition, Anlagen, Gebrechen; Vorschäden
- Abzüge wegen Mitwirkung auch, wenn VN von Vorschaden nichts weiß? Wenn Versicherer davon nichts weiß
- Problemkreis Allergien
- Herzinfarkt
- Störungen des Nervensystems? Depression, Tinnitus als Unfallfolge?
- Bandscheibenhernien; Bauch- und Unterleibsbrüche
I. Wie?
- Schadensmeldung: Wie, wann?
- Beweislast; Beweisführung
- Vorgetäuschte Unfälle
- Taggeld: Was ist „völlige Arbeitsunfähigkeit“? Taggeld bei Arbeitslosigkeit?
- Dauernde Invalidität: Was heißt das? Kommt es auf die Leistung der Sozialversicherung an?
- Welche Fristen sind bei DI zu beachten?
- Fristen versäumt: Was könnte helfen?
I. Vorvertragliche Anzeige
- Was ist anzuzeigen? Spontane Anzeige oder nur Antragsfragen?
- Was ist erheblich?
- Richtige, verständliche Fragestellung durch den Versicherer?
- Kausalitätsgegenbeweis VN: Wie?
- Wann Vorsatz, wann Arglist?
- Unter welchen Umständen? Anlage auf Dauer? Beweislast?
- Sonderregel in den AVB für wesentliche Änderung der Beschäftigung usw
- Rettungsobliegenheit in AVB-Klauseln
- Was ist dem VN als Rettungsmaßnahme zumutbar?
- Vorbeugende: Führerscheinklausel
- Aufklärung nach Versicherungsfall: Was, wann, wie?
- Wann Leistungsfreiheit bei Verstoß?
- Schadensfallkündigung in der Unfallversicherung: „Böse“ Klauseln?
- Vorvertragliche Anzeigeobliegenheit
- Wann berufsunfähig?
- Was ist ein Vergleichsberuf?
- Rettungsobliegenheit: „Behandlungspflicht“?
Univ. Prof. Dr. Eva Palten
für Mitglieder der WKNÖ ,,Versicherungsagenten"
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