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Wissen schützt: Effektive Geldwäscheprävention
Die Gewerbeordnung und das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) verpflichten klar definierte Unternehmer:innen, wie zum Beispiel Unternehmensberater:innen, Immobilien- und Versicherungsmakler:innen, Bürodienstleister:innen, Vermögensberater:innen und Buchhalter:innen, Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.

Geldwäschebestimmungen korrekt umsetzen
Unternehmensberater:innen, Immobilien- und Versicherungsmakler:innen, Bürodienstleister:innen, Vermögensberater:innen und Buchhalter:innen, Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Die Gewerbe/BiBuG-Behörde führt laufend Vor-Ort-Kontrollen durch und verhängt bei nicht korrekter Umsetzung erhebliche Strafen. Auch die öffentliche Bekanntmachung von Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, ist möglich und kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Im Seminar erfahren Sie, wie die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche in Ihrem Unternehmen funktioniert. Beginnend von den allgemeinen Sorgfaltspflichten (Risikoanalyse, interne Prozesse, …) über die konkreten Sorgfaltspflichten gegenüber Kund:innen (Identitätsfeststellung, Prüfung der Mittelherkunft, …) bis zur allfälligen Verdachtsmeldung. Sie erfahren, worauf die Behörde bei Überprüfungen Wert legt, und erhalten praktische Tipps.
Die neue EU-Geldwäscheverordnung, die ab 01.07.2027 in Kraft tritt, bringt weitere Anforderungen und Herausforderungen für die verpflichteten Unternehmen.
- Was ist Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung?
- Wer bzw. was fällt unter die Verpflichtungen?
- Gesetzliche Grundlagen, Strafbestimmungen, zuständige Behörden
- Risikoanalyse des eigenen Unternehmens
- Allgemeine Sorgfaltspflichten
- Sorgfaltspflichten für den einzelnen Geschäftsfall – was ist konkret zu tun und zu prüfen?
- Identitätsfeststellung bei natürlichen und juristischen Personen
- Abfrage des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer:innen
- Verdachtsmeldungen bei der Geldwäschebehörde - goAML
- Praxisbeispiele, Empfehlungen, Tipps für die Umsetzung
- Ausblick auf die neue EU-Geldwäscheverordnung ab Juli 2027

Seit 2020 Rechtsberater für den Bereich Wirtschaftsrecht in der Abteilung Service und Innovation der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Davor war ich als Rechtsanwalt in OÖ tätig.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung zu den Vorschriften für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanz-Sektor. Dazu zählt auch die Tätigkeit als Vortagender für Seminare und Webinare für die Wirtschaftskammer, WIFI und Inhouse-Schulungen für Unternehmen.
Unternehmer:innen sowie Geschäftsführer:innen und leitende Angestellte von Unternehmen des Branchenverbundes Consulting (insbesondere die betroffenen Branchen Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Finanzdienstleister, Versicherungsmakler, Unternehmensberater und Finanzbuchhalter)
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