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Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass Gewerbetreibende für eine artgemäße, tiergerechte Haltung und den Schutz der gehaltenen Tiere verantwortlich sind. Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Vögel, Kleinsäuger, Fische oder Reptilien etc. halten möchten, ist zusätzlich zum Modul 1 auch das Modul 2 erforderlich.
Lehrgang Tierhaltung und Tierschutz - Modul 2 (elearning)
Der Lehrgang Tierhaltung und Tierschutz entspricht den Anforderungen der Tierschutz - Sonderhaltungsverordnung - Modul 2.
Das Modul 1 ist verpflichtend von all jenen zu absolvieren, die Tiere im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit halten (Zoofachhandel, Tierheime, Tierpensionen, Tierasyle, Gnadenhöfe etc.).
Das Modul 2 ist zusätzlich zu Modul 1 von all jenen zu absolvieren, die andere Heimtiere als Hunde, Katzen und Frettchen im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit halten (Vögel, Kleinsäuger, Fische und Reptilien).
Dieser Kurs bereitet Sie auf die laut Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung BGBl.II Nr.139/2018 notwendige Prüfung für das Modul 2 vor.
Details zu den Neuerungen entnehmen Sie bitte der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung. Hilfreiche Informationen zum Lehrgangsinhalt finden Sie in den amtlichen Veterinärnachrichten.
Bitte beachten Sie: Modul II ist ein eLearning Kurs! Sie erhalten Zugang zur WIFI Lernplattform und finden dort sämtliche Unterlagen und Lernvideos, welche Sie im Selbststudium unterstützen.
Die abschließende PC-Prüfung findet immer im WIFI St. Pölten in Präsenz statt. Der erste Prüfungsantritt ist im Teilnahmebetrag inkludiert. Bitte nehmen Sie ihre Zugangsdaten für die WIFI Lernplattform mit. Der Prüfungstermin ist selbst zu vereinbaren - grundsätzlich ist jeden Freitag um 14:00 Uhr eine Prüfung möglich (ausgenommen an Feiertagen)
Kursinhalte: Modul 2 (12 LE) - eLearning
- Vogelhaltung inkl. Ernährung
- Kleintierhaltung inkl. Ernährung
- Aquaristik u. Terraristik
Der WIFI-Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter/innen und Eigentümer/innen von Betrieben, in denen Tiere eine große Rolle spielen: Sie qualifizieren sich für die Arbeit in Zoofachhandlungen, Tierheimen oder Tierpensionen.
Voraussetzungen: Für den Besuch des Lehrgangs bestehen keine besonderen Voraussetzungen.
Sie suchen die passende Förderung? Wir haben für Sie Fördertipps für Privatpersonen und Unternehmen zusammengestellt. Informieren Sie sich einfach online!
4 Schritte zur Kursförderung:
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