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Gesetzeskonforme Ausbildung um die Tätigkeit als Abfallbeauftragte:r ausüben zu können
Lehrgang Abfallbeauftragte
Sie eignen sich in diesem Lehrgang die nach dem Abfallwirtschaftsgesetz notwendigen rechtlichen und technischen Kompetenzen an, die Sie befähigen die Tätigkeit als Abfallbeauftrage:r auszuüben, Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen und die Organisation und Logistik der betrieblichen Abfallwirtschaft zu planen.
Die Inhalte des Lehrgangs werden von den Referenten in einer Mischung aus Vorträgen, interaktivem Lernen, Fragerunden, Benutzung von Hilfsmitteln, Gruppenarbeiten und Kommunikationstraining vermittelt.
Hinweis: In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer:innen ist gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) ein:e Abfallbeauftragte:r zu bestellen. Zudem ist lt. AWG 2002 bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer:innen ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Als Arbeitnehmer:innen gelten alle Personen in einem Beschäftigungsverhältnis, einschließlich des Außendienstes und 'freier Dienstnehmer:innen'. Alle Abfallwirtschaftskonzepte (auch jene die im Rahmen eines Anlagengenehmigungsverfahrens erstellt wurden) sind bei wesentlichen abfallrelevanten Änderungen der Anlage, mindestens jedoch alle sieben Jahre, fortzuschreiben.
Im Teilnahmebetrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin und eine Jahreslizenz des JURnet Onlinemoduls „Betriebliche Abfallwirtschaft“ des Verlag Österreich inkludiert. Diese kommt bereits im Lehrgang zum Einsatz und dient in weiterer Folge als Online-Nachschlagewerk.
- Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft
- Aufgaben und rechtliche Verantwortung von Abfallbeauftragten
- Erstellung des Abfallwirtschaftskonzepts
- Klassifizierung von Abfällen und andere bürokratische Pflichten nach Abfallverzeichnis- bzw. Abfallnachweisverordnung
- Arbeiten mit Hilfsmitteln wie dem Rechtsinformationssystem (RIS), dem Portal zum elektronischen Datenmanagements (edm), dem Abfallwirtschaftsportal des Verlag Österreich und andere
- Sichere Lagerung und Handhabung von Abfällen
- Planen der Logistik der betrieblichen Abfallwirtschaft
- Organisation von Umsetzungsmaßnahmen im Betrieb
- Kommunikation für Abfallbeauftragte
- Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen, die für die Funktion als Abfallbeauftragte vorgesehen sind bzw. bestellt werden (in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer:innen verpflichtend)
- Mitarbeiter:innen, die sich mit Abfallwirtschaft befassen
- Personen, die abfallwirtschaftliche Beratung für Firmen anbieten und Abfallwirtschaftskonzepte erstellen (bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer:innen muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden)
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