Förderungen zur Berufsreifeprüfung Förderungen zur Berufsreifeprüfung

Förderungen zur Berufsreifeprüfung

Es gibt mehrere Möglichkeiten Förderungen in der Berufsreife geltend zu machen. Die Informationen sind als Hilfe gedacht, da das WIFI NÖ nicht auf Förderungen Einfluss nehmen kann, sondern nur darauf hinweisen kann.


Steuerbegünstigung

Es ist behördlich geregelt, dass die Kosten der Berufsreifebildung (Lehrplan einer berufsbildenden höheren Schule) bei einer Lohnsteuerveranlagung als abzugsfähige Werbungskosten anerkannt werden können, diese Bildungskosten also steuerlich begünstigt sind. Dazu einige Details des Richtlinientextes (Quelle: - Steuern - Richtlinien - Download - Werbungskosten - LStR2002): Besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit sind auch Aufwendungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen und für Fachhochschulen abzugsfähig. Werbungskosten liegen daher u. a. bei folgenden Bildungsmaßnahmen vor: Handelsakademien, höhere technische Lehranstalten, höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe einschließlich der Berufsreifeprüfung nach dem Lehrplan für diese Schulen sowie die diesbezüglichen Aufbaulehrgänge zur Erlangung der Reifeprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule, Kollegs nach dem Schulorganisationsgesetz (seinerzeitige Abiturientenlehrgänge). Ob die Aus- oder Fortbildung im Tagesschulbetrieb oder in Abendkursen erfolgt, ist unmaßgeblich.


Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:
  • Finanzamt
  • Internet: www.bmf.gv.at - Formulare - Steuerformulare - Lohnsteuer