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Medizinprodukteberater:innen sind mit der Beratung und Schulung zu medizinischen Geräten, Systemen, Anlagen und Heilbehelfe befasst. Dazu zählen z. B. Geräte und Systeme der Intensivmedizin, der Elektromedizin, zahnmedizinische, orthopädische Geräte, technische Hilfen wie Implantate und Prothesen, wiederverwendbare Instrumente wie z. B. chirurgisches Besteck und anderes Krankenhausinventar. Sie beraten vor allem Ärzte, Fachärzte/Fachärztinnen, Krankenschwerstern und -pfleger, medizinische Fachkräfte und Pflegepersonal in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationszentren, Diagnostiklabors und dergleichen mehr.
Im Verkaufsgespräch ermitteln sie die Bedürfnisse und den Bedarf ihrer Kundinnen und Kunden, beraten sie über die Eigenschaften, Funktionen, technische Details und Produktunterschiede. Sie helfen bei der Aufstellung und Inbetriebnahme der medizinischen Geräte, Anlagen und Systeme und führen vor Ort Schulungen, Trainings und Einweisungen durch.
Medizinprodukteberater:innen arbeiten im Team mit Berufskolleg:innen und Vorgesetzten und haben Kontakt zu Fachkräften aus dem medizinischen Bereich sowie zu Händlern und Lieferanten. Sie arbeiten im Medizinproduktefachhandel und -großhandel und sind regelmäßig bei ihren Kunden und Kundinnen vor Ort.
Ausbildung zum/zur geprüften Medizinproduktberater:in
Medizinprodukteberater/innen sind Außendienstmitarbeiter/innen, deren Tätigkeit im Medizinproduktegesetz geregelt ist. In der Ausbildung bereiten sie sich auf Ihre künftigen Aufgaben vor – als Verbindungsglied zwischen Lieferanten und Anwender/innen.
Sie sind in der Lage
- Ihre Produkte zu erklären, zu beraten und zu informieren
- auf deren sichere Handhabung hinzuweisen
- Informationen beim Einarbeiten des medizinischen Personals zu geben
- Vorkommnisse, Nebenwirkungen, technische Mängel, Gegenanzeigen, Verfälschungen oder sonstige Risiken zu erkennen und zu melden
- Kenntnis der EU-Richtlinien und neuer Medizinprodukte-Verordnungen
- Medizinproduktegesetz
- Verordnungen
- Normen
- Medizinische und anatomische Grundkenntnisse und Fachausdrücke
- CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Post Market Surveillance
- Qualitätsmanagement
- Behörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Begriffe und relevante Auszüge aus folgenden Gesetzen:
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Elektrotechnikgesetz (ETG)
- Maß- und Eichgesetz (MEG)
- Krankenanstaltengesetz (KAG)
- Kranken- und Kuranstalten-Gesetz (KaKuG)
- Ärztegesetz
- Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
- Gehobene Medizinisch-Technische Dienste Gesetz (MTDG)
- Medizinische Assistenzberufe Gesetz (MABG)
- Kradiotechnikergesetz (KTG)
- Kranken- und Kuranstaltengesetz (KaKuG)
- Preisgesetz
- Vergabegesetze
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die im Vertriebs- oder Außendienst mit Medizinprodukten beschäftigt sind. Außerdem profitieren Personen, die naturwissenschaftlich, medizinisch oder medizintechnisch ausgebildet sind sowie über medizinische und/oder technische Grundkenntnisse verfügen.
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