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Mit den passenden § 57a Schulungen bleiben Sie fachlich am Stand der Technik und verfügen über die Kenntnisse zur Durchführung der § 57a Überprüfung.

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ZEIT 36,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44440024
890,00 EUR Kursnummer: 44440024
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ZEIT 36,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44440034
890,00 EUR Kursnummer: 44440034
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ZEIT 36,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44440044
890,00 EUR Kursnummer: 44440044
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ZEIT 36,00 Lehreinheiten
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Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44440054
890,00 EUR Kursnummer: 44440054
Ihr ausgewählter Termin
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419324
290,00 EUR Kursnummer: 44419324
Weitere Termine
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419184
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290,00 EUR Kursnummer: 44419184
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419204
Logo für Durchführungsgarantie
290,00 EUR Kursnummer: 44419204
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419194
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290,00 EUR Kursnummer: 44419194
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419214
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290,00 EUR Kursnummer: 44419214
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ORT Online
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Abendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
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Benötigtes Equipment Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 44420024
290,00 EUR Kursnummer: 44420024
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44421024
290,00 EUR Kursnummer: 44421024
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ZEIT 6,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44700024
180,00 EUR Kursnummer: 44700024
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ZEIT 6,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44700034
180,00 EUR Kursnummer: 44700034
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ZEIT 18,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44428024
690,00 EUR Kursnummer: 44428024
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429044
340,00 EUR Kursnummer: 44429044
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429054
340,00 EUR Kursnummer: 44429054
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429064
340,00 EUR Kursnummer: 44429064
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429074
340,00 EUR Kursnummer: 44429074
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429084
340,00 EUR Kursnummer: 44429084
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ZEIT 5,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44704024
150,00 EUR Kursnummer: 44704024
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ZEIT 5,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44415014
190,00 EUR Kursnummer: 44415014
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ZEIT 7,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44434014
210,00 EUR Kursnummer: 44434014
§ 57a Grundausbildung
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ZEIT 36,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44440014
890,00 EUR Kursnummer: 44440014
§ 57a Weiterbildung
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419174
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290,00 EUR Kursnummer: 44419174
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419164
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290,00 EUR Kursnummer: 44419164
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419154
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290,00 EUR Kursnummer: 44419154
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419144
290,00 EUR Kursnummer: 44419144
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44419104
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290,00 EUR Kursnummer: 44419104
§ 57a Weiterbildung - Online
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ORT Online
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Abendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
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Benötigtes Equipment Computer, Tablet oder Smartphone
Kursnummer: 44420014
290,00 EUR Kursnummer: 44420014
§ 57a Weiterbildung - Landmaschinentechnik
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44421014
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290,00 EUR Kursnummer: 44421014
§ 57a Erweiterungsschulung über 3,5 t
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ZEIT 6,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44700014
180,00 EUR Kursnummer: 44700014
§ 57a Grundausbildung Bremsanlage
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ZEIT 18,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44428014
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690,00 EUR Kursnummer: 44428014
§ 57a Weiterbildung Bremsanlage
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429034
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340,00 EUR Kursnummer: 44429034
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429124
340,00 EUR Kursnummer: 44429124
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429014
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340,00 EUR Kursnummer: 44429014
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429024
Logo für Durchführungsgarantie
340,00 EUR Kursnummer: 44429024
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ZEIT 9,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44429114
340,00 EUR Kursnummer: 44429114
§ 57a Kompetenzschulung - Klasse L (für ein- und mehrspurige Fahrzeuge)
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ZEIT 5,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Wochenendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 44704014
150,00 EUR Kursnummer: 44704014

§ 57a Ausbildungen

Beschreibung und Nutzen

Der Umfang und die Dauer um eine Berechtigung laut §57a KFG zu erlangen ist gesetzlich in der Prüf- und Begutachtungstellenverordnung (PBStV) geregelt.

Eine 100 prozentige Anwesenheit ist für einen positiven Kursabschluss gesetzlich vorgeschrieben.

Als Stichtag für die Weiterbildung gilt das Datum der Absolvierung der Grundschulung bzw. der letzten absolvierten Weiterbildung. Wird bis zum Ablauf der Frist für die nächste fällige Weiterbildung diese nicht absolviert, so darf diese Person bis zur Nachholung der Weiterbildung noch für einen Zeitraum von vier Monaten als geeignete Person zur Durchführung von Begutachtungen eingesetzt werden. Wird die erforderliche Weiterbildung nicht innerhalb von weiteren drei Jahren ab dem Zeitpunkt durchgeführt, bis zu dem die Person noch als geeignete Person tätig sein durfte, so ist die Grundschulung (gemäß PBStV) zu absolvieren.

WICHTIG: Für Überprüfungen an Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit sind folgende Schulungen erforderlich:

  • § 57a Erweiterungsschulung
    zur Begutachtung von Fahrzeugen über 3,5 t hzG § 3 (3) Z3 PBStV (4 Std.)
  • § 57a Grundausbildung Bremsanlage
    Spezialkurs über Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen über 3,5 t hzG § 3 (3) Z3 PBStV (12 Std.)
Diese Veranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Fahrzeugtechnik durchgeführt.
Inhalt

Die zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen müssen die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Sachkenntnisse sowie ein ausreichendes Wissen über die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung besitzen.

Inhalt: § 57a Grundausbildung

Die § 57a Grundausbildung umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 24 Stunden und eine Schulung im Ausmaß von mindestens 12 Stunden über

  1. den Inhalt des Mängelkataloges für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg,
  2. die Handhabung des Begutachtungsformblattes (Anlage 1),
  3. die rechtlichen Anforderungen und
  4. praktische Übungen;
Der Teilnahmebeitrag beinhaltet die aktuelle approbierte Schulungsunterlage in der Höhe von € 70,- und den Bildungspass. Bei Kostenänderungen (z. B. aufgrund einer Neuauflage) wird der Teilnahmebeitrag angepasst.

Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und es kann nur eine geeignete Person für die jeweiligen Fahrzeugklassen ermächtigt werden (sh. Downloads). Nach Abschluss der Grundausbildung und Erhalt des Bildungspasses durch die Bundesinnung muss Ihre Firma Sie als geeignete Person bei der Landesregierung namhaft machen.

Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste einbuchen.
Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termin!
Inhalt: § 57a Weiterbildung

Zur Sicherstellung der periodischen Weiterbildung müssen die zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen nach Absolvierung der jeweiligen Schulungen mindestens alle drei Jahre an einem Weiterbildungskurs über Neuerungen auf rechtlichem und technischem Gebiet der Fahrzeugkategorien, die begutachtet werden, im Ausmaß von acht Stunden teilnehmen.

  • 3 Stunden Recht
  • 4 Stunden Technik einschließlich Mängelkatalog
  • 1 Stunde elektronische Begutachtungsverwaltung
Der Teilnahmebeitrag beinhaltet den Bildungspass.

Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste einbuchen.
Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termin!
Inhalt: § 57a Weiterbildung - Online

Zur Sicherstellung der periodischen Weiterbildung müssen die zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen nach Absolvierung der jeweiligen Schulungen mindestens alle drei Jahre an einem Weiterbildungskurs über Neuerungen auf rechtlichem und technischem Gebiet der Fahrzeugkategorien, die begutachtet werden, im Ausmaß von acht Stunden teilnehmen.

  • 3 Stunden Recht
  • 4 Stunden Technik einschließlich Mängelkatalog
  • 1 Stunde elektronische Begutachtungsverwaltung
Der Teilnahmebeitrag beinhaltet den Bildungspass.

Für die § 57a Weiterbildung Online ist die aktuelle Schulungsunterlage bereitzuhalten.
Es ist keine Anwesenheit im Wifi Niederösterreich erforderlich.
Der Vortrag findet im virtuellen Klassenraum, an 2 Abenden zu jeweils 5 Trainingseinheiten statt.

Technische Voraussetzung:
  • stabiler Internetzugang
  • Rechner/Laptop
  • Kopfhörer oder Headset inkl. Mikrofon
  • Webcam (extern oder integriert)
  • Bereitschaft, über ZOOM in den virtuellen Klassenraum einzusteigen
Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste einbuchen.
Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termin!
Inhalt: § 57a Weiterbildung - Landmaschinentechnik

Zur Sicherstellung der periodischen Weiterbildung müssen die zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen nach Absolvierung der jeweiligen Schulungen mindestens alle drei Jahre an einem Weiterbildungskurs über Neuerungen auf rechtlichem und technischem Gebiet der Fahrzeugkategorien, die begutachtet werden, im Ausmaß von acht Stunden teilnehmen.

  • 3 Stunden Recht
  • 4 Stunden Technik einschließlich Mängelkatalog
  • 1 Stunde elektronische Begutachtungsverwaltung
  • Schwerpunkt Landmaschinen
Der Teilnahmebeitrag beinhaltet den Bildungspass.

Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste einbuchen.
Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termin!
Inhalt: § 57a Erweiterungsschulung über 3,5 t

Für Begutachtungen von Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg und einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ist zusätzlich ein Besuch einer Erweiterungsschulung im Ausmaß von mindestens vier Stunden über Ergänzungen zum Mängelkatalog und praktische Übungen erforderlich.

Der Teilnahmebeitrag beinhaltet den Bildungspass.

Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste einbuchen.
Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termin!

Inhalt: § 57a Grundausbildung Bremsanlage

Gesetzlich verpflichtend zur Erweiterung der Berechtigung für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit (vorwiegend LKW). ist zur Erlangung der Berechtigung ein erfolgreicher Besuch eines Spezialkurses über Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen durch einen Fahrzeug- oder Bremsenhersteller im Ausmaß von mindestens zwölf Stunden erforderlich.

Der Teilnahmebeitrag beinhaltet die Skripten und den Bildungspass.

Nach Abschluss der Grundausbildung und Erhalt des Bildungspasses durch die Bundesinnung muss Ihre Firma Sie als geeignete Person bei der Landesregierung namhaft machen.

Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste einbuchen.
Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termine!

Inhalt: § 57a Weiterbildung Bremsanlage

Zur Sicherstellung der periodischen Weiterbildung müssen die zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen nach Absolvierung der Grundschulung mindestens alle drei Jahre zusätzlich an einem Spezialkurs über Bremsanlagen im Ausmaß von acht Stunden für Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg und einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h teilnehmen.

Der Teilnahmebeitrag beinhaltet die Skripten und den Bildungspass.

Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste setzen.
Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termine!

Inhalt: § 57a Kompetenzschulung - Klasse L (für ein- und mehrspurige Fahrzeuge)

Die Kompetenzschulung (Klasse L) ist zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Prüfung für ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen für die Überprüfung laut §57a nach dem Kraftfahrgesetz 1967.

Inhalt:

  • Mängelgruppen
  • Einstufung der Mängel
  • Fahrzeuggruppen
  • Abgasprüfung
  • Bremsenprüfung
  • Bremsflüssigkeit
  • Messwert Lärm
  • Änderung der Fahrzeugausrüstung inkl. Genehmigungen
  • Beleuchtungseinrichtungen
  • gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstung von Fahrzeugen
  • Praktische Übungen am Motorrad
Inhalt: § 57a Kompetenzschulung - Klasse O

Die Kompetenzschulung (Klasse O) dient zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Prüfung für die Überprüfung laut §57a nach dem Kraftfahrgesetz 1967.

  • Mängelgruppen
  • Einstufung der Mängel
  • Fahrzeuggruppen
  • Bremsenprüfung (ein- und mehrachs-Anhänger)
  • Änderung der Fahrzeugausrüstung inkl. Genehmigungen
  • Beleuchtungseinrichtungen
  • gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstung von Fahrzeugen
Inhalt: § 57a Kompetenzschulung - Begutachtungsverwaltungssoftware für Anwender von EBV und Vecos

  • EDV-mäßig § 57a-Plaketten verwalten und ausstellen
  • Personenverwaltung
  • Prüfaufträge bearbeiten
  • Prüfgutachten erstellen
  • Anmeldegutachten erstellen
  • Negativgutachten verwalten
  • Ersatzplaketten ausstellen
  • Tipps und Tricks rund um die Begutachtungsverwaltungssoftware

Verwendete Software: EBV und Vecos.

Dieser Kurs richtet sich an alle §57a-geeigneten Personen und an alle Personen, die mit dem System im Betrieb arbeiten.
Windows-Grundkenntnisse sind erforderlich!
Ideal für

Kfz-Techniker:innen, Karosseriebautechniker:innen und Land- und Baumaschinentechniker:innen
(mit 2 Jahren Praxis in § 57a ermächtigten Betrieb, nach der Lehrabschlussprüfung)
Kfz-Technikermeister:innen, Karosseriebautechnikermeister:innen und Land- und Baumaschinentechnikermeister:innen

JAHR: 4